Verbreitet eine Auskunftei wegen ungenauer Recherchen falsche Auskünfte über die Bonität eines Unternehmens, ist sie für den dadurch entstandenen Schaden des Unternehmens schadenersatzpflichtig. Mit dieser Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg einem Unternehmer Recht,
der wegen der falschen Auskunft einer Auskunftei einen Auftrag verloren hatte. Die Auskunftei hatte den Namen des Unternehmers verwechselt und irrtümlich behauptet, dieser sei insolvent. Das OLG sah hierin den Tatbestand der Kreditgefährdung erfüllt. Es verurteilte die Auskunftei daher zum Ersatz des Gewinns, der dem Unternehmer durch den Verlust des Auftrags entgangen war (OLG Bamberg, 6 U 59/03).