Hautfarbe und Haarfarbe über die aufgefundene DNA möglich - auch erlaubt?
Was bisher nicht erlaubt war, ist jetzt möglich:
Bei schweren Verbrechen, wie Vergewaltigung, Mord oder Raub darf die neue DNA -Analyse „DNA-Phänotypisierung“ angewandt werden.
Was bedeutet das? Unter DNA-Phänotypisierung werden genetische Verfahren verstanden, mit denen Rückschlüsse vom Genom auf äußere Merkmale, den Phänotyp einer Person, gezogen werden kann.
Und was genau ist der große Unterschied zu der herkömmlichen DNA-Analyse?
Mit der „normalen DNA-Analyse“ gab es zwei Möglichkeiten:
1. Spur-Spur-Treffer: Die Tatortspur stimmt mit einer bereits in der Datenbank gespeicherten Spur überein. Sie stammt vom gleichen Spurenleger, konnte aber noch keiner Person zugeordnet werden.
2. Spur-Person-Treffer: Die Tatortspur stimmt mit einer Person überein, die in der Datenbank verzeichnet ist.
Mit der „erweiterten“ DNA-Analyse lässt sich anhand einer DNA-Spur immer noch kein Täter bestimmen. Gemäß Feldpol lassen sich damit jedoch die Ermittlungen fokussieren, der Täterkreis einschränken und Zeugenaussagen besser einordnen. Im Gegensatz zur ursprünglichen DNA -Analyse dürfen jetzt folgende äußerliche Merkmale herausgelesen werden: Augen-, Haar- und Haarfarbe, biogeografische Herkunft, sowie Alter der Person, die die Spur hinterlassen hat.
So wurde zum Beispiel ein Täter eines sexuellen Übergriffs aus einem kleinen holländischen Dorf gefasst. Die Phänotypisierung ergab, dass der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit asiatischer Herkunft ist. In dem Dorf lebte nur eine Person mit asiatischer Herkunft. Die DNA dieser Person stimmte mit der DNA der am Tatort sichergestellten Spermaspuren überein.