In Deutschland haben sich gegen das Corona-Virus etwa 65 Mio. Menschen impfen lassen. Bei 467 von ihnen wurde im Nachhinein ein Impfschaden anerkannt. Wer sechs Monate nach seiner Impfung über Gesundheitsschäden klagt, kann beim zuständigen Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes die Anerkennung eines Impfschadens und eine Entschädigung beantragen. Insgesamt sind bislang 11.827 Anträge gestellt worden, hat die Neue Osnabrücker Zeitung über eine Anfrage bei den zuständigen Behörden ermittelt. Etwa die Hälfte der Anträge wurden bislang abgelehnt, 467 Fälle anerkannt und die restlichen 5.000 sind noch nicht bearbeitet. Entsprechende Gutachter sind wohl Mangelware.
Schaut man sich die Zahlen an, sieht es für Impfgeschädigte eher schlecht aus, hier Schadensersatz zu erhalten. Das Hauptproblem dürfte darin zu sehen sein, dass es schlecht bis gar nicht nachweisbar sein wird, dass ein bestimmtes Leiden oder eine Folge direkt von einer Impfung mit einem Corona-Vakzin herrührt. Die Erfolgsquote ist derzeit ähnlich gering, wie beim Lotto spielen. Neben einer medizinischen Beratung ist vor allem eine richtige rechtliche Einschätzung von Bedeutung.