Kann man Kriminelle an ihrem Aussehen erkennen? Wenn einer bspw. aussieht, wie der Sohn von Adolf Hitler
Das behaupten zwei chinesische Forscher, Xiaolin Wu und Xi Zhang, die einen Algorithmus entwickelt haben, welcher Verbrecher erkennen soll. Dazu legten sie nun eine Studie vor, die verblüfft:
Bei knapp 1700 Passfotos von Männern zwischen 18 und 55 Jahren war die Hälfte bekanntermaßen verurteilte Kriminelle, die anderen nicht. Die Forscher gaben diese Daten ein und berechneten als besondere Merkmale, beispielsweise Lippenform, Augenabstand, Verhältnis Nasenbreite zum Mundwinkel, Abstand zu den Ohren usw. In einem zweiten Schritt sollte nun der Algorithmus aus 186 Passbildern die Straftäter herausfiltern. Das Erstaunliche war: Die Trefferquote lag bei 90 %. Selbst wenn die Studie als klein und überschaubar gilt, lässt das Ergebnis doch aufhorchen. Und vielleicht ist es viel einfacher bei Männern, den Verbrecherinstinkt zu erkennen, als bei Frauen. Dort wurde eine solche Untersuchung noch nicht gemacht. Bezüglich Männer sei die Rechnerleistung ganz einfach. Menschen, die sich gesetzestreu verhalten, haben normalere Gesichter. Verbrecher weisen dagegen im Gesicht Auffälligkeiten und ungewöhnliche Maße auf.
Auf "verschollenen" Konten liegen Milliarden von Euro, Franken und Dollar
Wenn jemand stirbt, erfahren Erben oftmals nicht von Bankguthaben, wenn es sich hierbei um „nachrichtenlose Konten“ handelt. Der Kontoinhaber hat zu Lebzeiten (bewusst) darauf verzichtet, dass eine Bank oder Sparkasse ihn im Zusammenhang mit dem Bankguthaben anschreibt. Wenn das so ist, erfahren die Erben nach dem Todesfall nichts von solchen Konten. Die Banken machen von sich aus nichts. Schließlich fällt ihnen das Guthaben mit einer Frist von 30 Jahren als Vermögen zu. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland gibt es vermutlich Millionen von Konten und Hinterbliebene, die nichts von dem Vermögen wissen.
Bei Bedarf recherchieren wir für Hinterbliebene und Erben nach „verschollenen“ Konten. Es ist erstaunlich, was manchesmal zum Vorschein kommt.
Basiswissen: Geschäftsführerhaftung
Die Strafbarkeit eines Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen setzt voraus, dass die Abführung der Beiträge zum Zeitpunkt der Fälligkeit möglich und zumutbar war. Nicht selten akzeptieren Firmeninhaber vorschnell eine Bestrafung. Obigen Fall betraf einen Geschäftsführer, der eine Firma in Form einer oHG mit mehreren Angestellten betrieb.
Flucht vor der Polizei kann verbotenes Autorennen sein
Flieht ein Verkehrsteilnehmer mit seinem PKW vor einem Streifenwagen, um einer Polizeikontrolle zu entgehen, kann dies den Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Angeklagt war ein zur Tatzeit 20 Jahre alter Mann. Er fiel einer Polizeistreife durch seine Fahrweise auf. Der Angeklagte hatte jedoch nach eigenen Angaben mit einem Freund gewettet, dass er sich nicht erneut von der Polizei anhalten lassen werde, nachdem er schon einige Tage zuvor kontrolliert worden war. Der Angeklagte fuhr deshalb mit hoher Geschwindigkeit durch den Ort davon. Obwohl der Streifenwagen bis auf 130 km/h beschleunigte und Anhaltesignale gab, mussten die Beamten schließlich die Verfolgung abbrechen, um keine unbeteiligten Dritten zu gefährden. Kurze Zeit später konnte die Polizei jedoch das Fahrzeug und damit auch den Angeklagten ausfindig machen und zur Rede stellen.
Die Staatsanwaltschaft erhob aufgrund seiner Flucht Anklage gegen den jungen Mann beim Amtsgericht. Dieses sprach den Angeklagten im Sommer 2020 des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und der Straßenverkehrsgefährdung schuldig. Es erlegte ihm unter Anwendung von Jugendrecht eine Geldauflage von 1.000,00 € auf und verpflichtete ihn, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen. Zudem entzog es ihm die Fahrerlaubnis und verfügte eine Sperrfrist von einem Jahr auf Wiedererteilung.
Das Auto als 'Zeuge': Wenn das eigene Auto gegen den Fahrer aussagt
Viele Assistenzsysteme im Auto speichern Fahrdaten. Selbst wenn Sie Ihr Navi nicht eingeschaltet haben, der zurückgelegte Weg wird trotzdem aufgezeichnet. Ihr Fahrzeug weiß also, wo Sie gestern waren. Neue Fahrzeuge verfügen sogar über extra Ergebnisspeicher (Event Data Recorder), ähnlich einer Blackbox. Die Auswertung nach einem Unfall würde oftmals schnell Klarheit bringen.
Aber wann dürfen Daten zur Bewertung eines Unfallgeschehens ausgelesen werden? Was ist wenn der Fahrer behauptet: „ich habe geblinkt!“, die Blackbox aber aussagt: "Nein" und dann noch die Zusatzinformation gibt, dass der Fahrzeuglenker beim Abbiegen generell nur selten blinkt.